e-dossier GwG

Nicht der Beruf entscheidet, sondern das Mandat.

15. Oktober 2026 · Ivan Markovic

Gilt das Geldwäschereigesetz seit dem 1. Oktober 2026 auch für Anwälte, Notare und Treuhänder?

Ja, soweit sie als Beraterinnen und Berater im Sinne des Geldwäschereigesetzes tätig sind. Das revidierte GwG gilt seit dem 1. Oktober 2026 für Personen, die für Dritte berufsmässig bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken (Art. 2 Abs. 1 lit. c und Abs. 3bis GwG). Massgebend ist die Tätigkeit im einzelnen Mandat, nicht der Beruf.

Welche Rechtsvorgänge erfasst das GwG bei Beratern?

Erfasst ist die berufsmässige Mitwirkung an fünf Rechtsvorgängen (Art. 2 Abs. 3bis GwG): (a) Kauf und Verkauf von Grundstücken, (b) Gründung und Errichtung von nicht operativen Rechtseinheiten mit Sitz in der Schweiz oder von Rechtseinheiten mit Sitz im Ausland, (c) Führung und Verwaltung von nicht operativen Rechtseinheiten, (d) Einlagen und Ausschüttungen von nicht operativen Rechtseinheiten und (e) Kauf und Verkauf von Rechtseinheiten, wenn der Kauf oder Verkauf durch eine nicht operative Rechtseinheit erfolgt.

Was ist eine nicht operative Rechtseinheit?

Nicht operative Rechtseinheiten sind juristische Personen, Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und ähnliche Verbindungen, die nicht zum Betrieb oder zur Unterstützung der operativen Tätigkeit eines Unternehmens oder Konzerns gegründet oder unterhalten werden, insbesondere Sitzgesellschaften (Art. 2a Abs. 6 GwG). Die Gründung einer gewöhnlichen operativen GmbH in der Schweiz fällt damit nicht unter Buchstabe b.

Was heisst „mitwirken“?

Mitwirkung ist laut Geldwäschereiverordnung die Beratung, die kausal zu einem der genannten Rechtsvorgänge im Zusammenhang mit einer finanziellen Transaktion beiträgt (Art. 12d GwV). Beim Grundstückkauf ist die Tätigkeit unterstellt, sobald beide Parteien ihren Willen zum Abschluss des Kaufvertrags erklärt haben (Art. 12e Abs. 3 GwV).

Sind Domizilgeber auch Berater im Sinne des GwG?

Ja. Wer berufsmässig für mehr als sechs Monate Adressen oder Räume als Domizil oder Sitz für Rechtseinheiten bereitstellt, gilt seit dem 1. Oktober 2026 als Beraterin oder Berater (Art. 2 Abs. 3ter GwG).

Welche Tätigkeiten von Anwälten und Notaren sind ausgenommen?

Ausgenommen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichts-, Straf-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren, einschliesslich der Vertretung, der Beratung zur Vorbereitung und Durchführung, der Beurteilung von Prozessrisiken und der Verhinderung solcher Verfahren (Art. 2 Abs. 4 lit. f GwG). Ebenfalls ausgenommen ist die reine Beurkundung ohne akzessorische Beratungstätigkeit (Art. 2 Abs. 4ter lit. h GwG).

Welche weiteren Ausnahmen gelten wegen tiefen Risikos?

Das Gesetz nimmt unter anderem aus (Art. 2 Abs. 4ter GwG): Transaktionen aus Familien-, Ehe-, Ehegüter- und Erbrecht oder Schenkung; Übertragungen von Grundstücken und Rechtseinheiten unter fünf Millionen Franken, wenn der Kaufpreis ausschliesslich über unterstellte Banken oder Finanzintermediäre fliesst; den Kauf selbst bewohnter Wohnliegenschaften in der Schweiz; Organtätigkeiten für operative Rechtseinheiten, gemeinnützige Stiftungen und operativ tätige Vereine mit Sitz in der Schweiz; die Errichtung von Stiftungen von Todes wegen. Revisionsunternehmen sind für ihre Revisions- und Prüftätigkeit ausgenommen (Art. 2 Abs. 4bis GwG).

Ab wann ist eine Beratung „berufsmässig“?

Die Beratung gilt in jedem Fall als berufsmässig, wenn eine von vier Schwellen überschritten ist: mehr als 50 000 Franken Bruttoerlös pro Kalenderjahr, mehr als 20 Kunden oder 20 Rechtsvorgänge pro Kalenderjahr, betroffene Vermögenswerte über 5 Millionen Franken oder Transaktionen über 2 Millionen Franken pro Kalenderjahr (Art. 12f GwV). Details: Berufsmässigkeit, die vier Schwellen.


Herleitung: Warum das Mandat zählt und nicht die Kanzlei

Die Revision unterstellt keine Berufsgruppe, sondern Tätigkeiten. Dieselbe Anwältin kann im einen Mandat (Prozess) ausgenommen und im nächsten (Gründung einer Holding ohne operative Tätigkeit im Ausland) unterstellt sein. Die praktische Folge: Die Prüfung beginnt bei jedem neuen Mandat mit einer Triage. Wer sie nicht festhält, kann später nicht zeigen, warum ein Mandat ausserhalb des GwG lag.

Aus der Arbeit am Modul

Im GwG-Modul ist die Triage deshalb der erste Schritt und nicht überspringbar: Jeder neue Kunde erhält automatisch ein GwG-File, die Einstufung verlangt eine schriftliche Begründung, und eine unklare Antwort wird für alle weiteren Schritte wie eine Sitzgesellschaft behandelt.

Quellen (abgerufen 14.10.2026)

Diese Notiz erklärt den Gesetzestext und ist keine Rechtsberatung. Ob ein Mandat unterstellt ist, klären Sie mit Ihrer SRO oder einer Fachperson. Recherche und Text mit KI, geprüft von Ivan Markovic, 15. Oktober 2026.

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