e-dossier GwG

SROs und Reglemente

Welche SROs bildet e-dossier ab?

Jede SRO regelt den Umfang der Sorgfaltspflichten selbst (Art. 8c Abs. 2 GwG). Bei der Einrichtung wählt die Kanzlei ihre SRO. e-dossier zeigt dann bei jedem Schritt, was diese SRO verlangt, mit Fundstelle.

e-dossier ist von keiner Selbstregulierungsorganisation geprüft, anerkannt oder empfohlen.

Diese SROs bildet e-dossier ab

  • Reglement 400.1.2, Fassung 1. Oktober 2026

    VQF

    • Für Beraterinnen und Berater, mit eigenem Kapitel VII (Anhang)
    • Formulare: 902.1 Identifizierung, A (902.9), K (902.11), S (902.12), T (902.13), Kundenprofil 902.5, Risikoprofil 902.4, Besondere Abklärung 902.14, Liste 902.8
  • Reglement in Kraft seit 1. Oktober 2026

    PolyReg

    • Für Beraterinnen und Berater, mit Anhang für Beraterpflichten
    • Formulare: A wirtschaftlich Berechtigte, K Kontrollinhaber, E Besondere Abklärung
    • PolyReg verlangt Server im Inland (§37 Abs. 6).
  • Reglement gültig ab 1. Oktober 2026

    SRO-Treuhand Suisse

    • Nur für Mitglieder von TREUHAND SUISSE, EXPERTsuisse, SwissAccounting, SVIT oder einer branchennahen Vereinigung; Berater-Regeln in Anhang 3
    • Formulare: F-Id, F-A, F-K, F-S, F-T, F-KP
  • Reglement, Fassung ab 1. Oktober 2026

    SRO SAV/SNV

    • Für selbständige Anwälte und Notare sowie Kanzleien mit Anwalts- oder Notarsmehrheit; Sonderartikel im Reglement, kein Anhang
    • Formulare: D01, D02, D03, D04A/D04B, D05A/D05B, D00
  • Richtlinien 1B–13, Stand 13. Dezember 2024

    ARIF

    • Für Beraterinnen und Berater; keine Berater-Regeln im Reglement, nur Beraterseite und FAQ
    • Formulare: Aufnahmeformular (Formulaire d'entrée en relation), Formular A, Formular T, schriftlicher Bericht des GwG-Beauftragten
    • Die Texte sind deutsch, mit dem französischen Fachbegriff in Klammern.
  • Règlement d'affiliation v4.1, in Kraft seit 27. Januar 2026

    SO-FIT

    • SO-FIT verweist auf GwG und GwV-FINMA. Die Dokumente für Beraterinnen und Berater sind angekündigt, am 17. Oktober 2026 aber nicht publiziert.
    • Keine eigenen Dossier-Formulare. Wo offen ist, ob eine Regel für Berater gilt, steht „abweichend“ statt „nicht verlangt“.
  • Grundprofil, gesetzliches Minimum

    AOOS

    • Das Reglement der AOOS (Stand 1. Januar 2023) nennt nur Finanzintermediäre. e-dossier führt dafür das Grundprofil nach GwG und GwV.
    • Keine eigenen Dossier-Formulare

Die SRO SVIG, die SRO-SVV und die SRO SLV nehmen keine Beraterinnen und Berater auf; e-dossier führt für sie kein Profil. Die OAD FCT ist nicht mehr anerkannt.

Wie wir Artikel und Formulare verfolgen

  1. Original archivieren

    Jedes Reglement, jede Richtlinie und jedes Formular der SROs, der FINMA und des Bundes liegt bei uns als Original, mit Abrufdatum und Prüfsumme (sha256). Am 15. Oktober 2026 waren es 404 Dateien.

  2. Profil je SRO

    Je SRO halten wir 21 Pflichten fest, von der Unterstellung bis zur Prüfung, jede mit Artikel, Absatz und Seite im Original. Aus diesem Profil erzeugt e-dossier seine Regeln. Niemand ändert sie von Hand; ein Test meldet jede Abweichung zwischen dem Profil und den Regeln in e-dossier.

  3. Fassung je Dossier

    Jedes Dossier behält die SRO und die Reglementsfassung, nach der es eröffnet wurde. Eine neue Fassung gilt für neue Dossiers ab ihrem Datum, alte Dossiers bleiben nachvollziehbar.

  4. Jede Woche abgleichen

    Jede Woche lädt ein Wächter jedes archivierte Dokument erneut von der Seite der SRO und vergleicht die Prüfsumme. Ist ein Dokument geändert oder verschwunden, erhalten wir eine Meldung.

  5. Neue Fassung einarbeiten

    Eine neue Fassung lesen wir gegen das Profil. Ändert sie eine Pflicht, eine Frist oder ein Formular, entsteht eine neue Profil-Fassung mit eigenem Datum. Das macht ein Mensch, nicht die Software.

Am 16. Oktober 2026 haben wir jede in e-dossier zitierte Fassung erneut abgerufen und mit dem Archiv verglichen. Alle waren identisch, mit einer Ausnahme: PolyReg hat das Reglement unter einer neuen Adresse veröffentlicht und im Berater-Anhang einen Verweis von Art. 8a auf Art. 8b korrigiert. Die zitierten Paragraphen blieben gleich.

Was nicht verlangt oder offen ist

Was Ihre SRO nicht verlangt, steht als „von Ihrer SRO nicht verlangt“ da und wird nicht ausgeblendet.

Wo das Reglement Ihrer SRO nichts sagt, zeigt e-dossier „im Reglement Ihrer SRO nicht belegt“ und sperrt vorsorglich.

Diese Seite gibt die Reglemente wieder, wie sie am Abrufdatum öffentlich vorlagen, und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und das Reglement Ihrer SRO in der aktuellen Fassung.

Technische Sicherheit

Vorführung an Testdaten anfragen

Recherche und Text mit KI. Grundlage sind die Reglemente, Richtlinien und Formulare der SROs, als Original archiviert am 15. Oktober 2026, und die SRO-Profile in e-dossier am 17. Oktober 2026.