GwG-Check für Berater
Untersteht Ihre Beratung dem GwG?
Höchstens fünf Fragen nach Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG und Art. 12d–12f GwV. Am Ende steht eine erste Einschätzung mit Begründung und dem Link auf die passende Notiz.
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Ihre Einschätzung
Wahrscheinlich unterstellt
Ihre Tätigkeit ist erfasst, und eine einzige überschrittene Schwelle genügt.
Wer zur berufsmässigen Beratung wechselt, muss die Pflichten nach Art. 8b, 8d, 9, 9b, 10a und 11a GwG sofort einhalten und innerhalb von zwei Monaten ein Anschlussgesuch bei einer Selbstregulierungsorganisation einreichen (Art. 12g Abs. 1 GwV).
Wer am 1.10.2026 schon tätig war, hat eine eigene Frist bis 1. Dezember 2026.
Weiterlesen: SRO-Anschluss bis 1. Dezember 2026 Berufsmässigkeit, die vier Schwellen
Ihre Einschätzung
Wahrscheinlich unterstellt
Ihre Tätigkeit ist erfasst. Auch unter den Schwellen ist eine Beratung berufsmässig, wenn sie eine selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit ist (Art. 12f Abs. 1 GwV).
Wer zur berufsmässigen Beratung wechselt, muss die Pflichten nach Art. 8b, 8d, 9, 9b, 10a und 11a GwG sofort einhalten und innerhalb von zwei Monaten ein Anschlussgesuch bei einer Selbstregulierungsorganisation einreichen (Art. 12g Abs. 1 GwV).
Wer am 1.10.2026 schon tätig war, hat eine eigene Frist bis 1. Dezember 2026.
Weiterlesen: Berufsmässigkeit, die vier Schwellen SRO-Anschluss bis 1. Dezember 2026
Ihre Einschätzung
Wahrscheinlich nicht unterstellt
Nach Ihren Antworten wirken Sie an keinem der erfassten Rechtsvorgänge mit und stellen kein Domizil bereit.
Massgebend ist die Tätigkeit im einzelnen Mandat, nicht der Beruf. Prüfen Sie deshalb jedes neue Mandat: Wer die Einstufung nicht festhält, kann später nicht zeigen, warum ein Mandat ausserhalb des GwG lag.
Weiterlesen: Bin ich als Berater dem GwG unterstellt
Ihre Einschätzung
Wahrscheinlich nicht unterstellt
Nach Ihren Antworten fällt das Mandat unter eine gesetzliche Ausnahme, und Sie stellen kein Domizil bereit.
Dieselbe Anwältin kann im einen Mandat (Prozess) ausgenommen und im nächsten (Gründung einer Holding ohne operative Tätigkeit im Ausland) unterstellt sein. Prüfen Sie deshalb jedes neue Mandat.
Weiterlesen: Bin ich als Berater dem GwG unterstellt
Ihre Einschätzung
Wahrscheinlich nicht unterstellt
Ihre Tätigkeit ist erfasst, aber nach Ihren Antworten nicht berufsmässig: Sie überschreiten keine Schwelle und bieten die Beratung nicht selbstständig und auf dauernden Erwerb gerichtet an.
Die Zählung läuft pro Kalenderjahr, also muss sie laufend geführt werden und nicht erst im Dezember.
Weiterlesen: Berufsmässigkeit, die vier Schwellen
Ihre Einschätzung
Klären Sie das mit Ihrer SRO
Ob Ihre Tätigkeit erfasst ist, lässt sich mit diesen Antworten nicht sagen.
Ob ein Mandat unterstellt ist, klären Sie mit Ihrer SRO oder einer Fachperson.
Weiterlesen: Bin ich als Berater dem GwG unterstellt
Ihre Einschätzung
Klären Sie das mit Ihrer SRO
Ihre Tätigkeit ist erfasst. Ob sie berufsmässig ist, lässt sich mit diesen Antworten nicht sagen.
Die Schwellen c und d messen nicht das Honorar, sondern die Vermögenswerte und Transaktionen der Kunden.
Weiterlesen: Berufsmässigkeit, die vier Schwellen
Der Check ist eine erste Einschätzung und keine Rechtsberatung. Ob ein Mandat unterstellt ist, klären Sie mit Ihrer SRO oder einer Fachperson.
Recherche und Text mit KI. Grundlage sind die Ratgeber-Notizen zur Unterstellung und zur Berufsmässigkeit. Haftungsausschluss